Bürger- und Altersheim
In einer Urkunde im Stadtarchiv von Zofingen ist belegt, dass ein Claus Nebiker ein Malter Dinkel (320 Liter) an das Haus der armen Siechen im Feld zu Zofingen und 2 Mütt (160 Liter) „an das hus der armen siechen am veld by Reiden“ vermacht hatte. Dazu wurde weiter ausgeführt, dass, wenn das Haus dereinst durch Krieg, Feuer oder aus Armut eingehen sollte, müssten die 2 Mütt an das Zofinger Siechenhaus fallen, bis es wieder hergestellt sei. Dass es sich um ein armseliges Gebäude gehandelt hat, das im 16. Jahrhundert schon recht baufällig war, geht aus den Verfügungen der Luzerner Regierung aus dem Jahre 1603 hervor, welche die Gemein Reiden, Wikon und Mehlsecken auffordert, in Reiden ein neues Siechenhaus zu erstellen. Der Stadtschreiber und der Landvogt von Willisau wurden beauftragt, im Amt von Dorf zu Dorf zu gehen und Zwecks Vergrösserung der Siechenhäuser von Reiden und Willisau Steuern einzutreiben.
Dadurch wurde das Siechenhaus in Reiden in die Lage versetzt, drei Siechen in das neue Haus aufzunehmen, nämlich je einen von Reiden, Dagmersellen und Langnau, die bis dahin im Siechenhaus von Willisau untergebracht waren.
Die Betreuung der Siechen geschah durch die Johanniter der Kommende zu Reiden. Die Johanniter hatten wie der Deutschritterorden ebenfalls als Ordensaufgabe die Betreuung der Kranken als Hauptaufgabe. Interessant ist, dass die Gründung der Kommende von Reiden auf die Edlen von Ifenthal im Jahre 1239 zurückgeht. Eine Edle Katherina von Ifenthal ist ebenfalls als grosszügige Donatorin des Siechenhauses von Zofingen bekannt.
Das Boter-Haus im Unterdorf bot den Siechen Unterkunft. Im Zofinger Jahrzeitbuch (ca. 1450) ist unter dem 24. September von einem Acker die Rede, der sich zwischen dem Dorfe Reiden gegen Mehlsecken hin und dem Hause der Leprakranken sich befunden haben muss. Wörtlich heisst es: inter villam versus Melseken et domum leprosorum. Siechenpfleger war um 1590 Hans Gut. Von der Existenz dieses Siechenhauses ist heute nichts mehr bekannt, doch war ein Fonds noch jahrhundertlang vorhanden und wurde später unter die Gemeinden Wikon, Reiden und Mehlsecken verteilt, wobei Mehlsecken einen Siebtel davon erhielt.
Die Gründung des Heimes als Armenarbeitsanstalt geht auf das Jahr 1828 zurück. Es war damals das erste Heim solcher Art auf der Luzerner Landschaft. Die Führung erfolgte durch einen Haushälter (mit Ehefrau). Der Anstalt angegliedert war der Landwirtschaftsbetrieb. Die Gesamtleitung unterstand dem Direktor. Als Ende 1902 Haushälter Häfliger kündigte, kam es zur Berufung der Schwestern. Am 24. Februar 1903 haben zwei barmherzige Schwestern die Führung der Armenanstalt übernommen. Im Vertrag mit dem Mutterhaus wurden seinerzeit u. a. die folgenden Vereinbarungen über den Einsatz der Schwestern getroffen:
- Die Schwestern besorgen die Haushaltung und führen die Aufsicht über die Anstaltsgenossen.
- Die Schwestern sollen eine einfache, aber kräftige Kost haben. Es soll ihnen gestattet sein, wöchentlich genügend frisches Fleisch anzuschaffen.
- Es wird ihnen Schutz und Schirm in der Gemeinde und Befreiung von allen bürgerlichen Steuern und Abgaben gewährt.
- Jeder Schwester soll jährlich ein Gehalt von 200 Franken verabfolgt werden.
- Die Reisekosten der ersten Anfahrt übernimmt die Gemeinde.
1907 erfolgte die Berufung einer dritten Schwester. 1918 lesen wir im Protokoll des Armenrates, dass den Schwestern wegen grosser Zufriedenheit eine Gratifikation von 50 Franken zugesprochen wurde.
1931 wurde die Umbenennung in Bürger- und Altersheim vollzogen. 1944 wurde die Kinderabteilung aufgehoben. 1947 erfolgte eine Neuregelung der Anstellung der Schwestern durch das Mutterhaus. Erstmals erhielten diese 14 Tage Ferien und eine Reiseentschädigung von 30 Franken.
Die Zahl der im Dienst stehenden Schwestern erhöhte sich im Verlaufe der Zeit bis auf sechs. Die Schwester Oberin wurde jeweils in einem Turnus von sechs Jahren abgelöst. Die Belegung des Heimes wurde wesentlich reduziert. Verzeichnete man 1928 noch 90 Insassen (früher war deren Zahl noch höher), so sind heute noch 47 Pensionäre im Heim. Durch Schaffung von zusätzlichen Aufenthaltsräumen, Gemeinschaftsräumen und eines grossen Speisesaals ging Wohnraum verloren, und die Belegung der Zimmer wurde stark eingeschränkt. So wurde nach und nach das Heim wohnlich gestaltet und mit weiteren anderen Verbesserungen (Lifteinbau, Feuerschutz) der Dienst der Schwestern erleichtert. Da aber auch die Mitarbeit der Insassen bzw. Pensionäre sich stark reduzierte, wurde zur Mithilfe im Heimbetrieb vermehrt weltliches Personal angestellt. Die Verantwortung für den Heimbetrieb und die Betreuung der Pensionäre oblag jedoch der Schwester Oberin und den Mitschwestern. Tag und Nacht und über die ganze Woche waren sie stets präsent und im Einsatz.

Diese vier Schwestern teilten sich bis zum Rückzug in die aufopfernde und viel Einsatz verlangende Arbeit. Von links: Sr. Albertis Weger, Sr. Gotthelma Hodel, Sr. Oberin Boromea Werlen und Sr. Patrik Dinkel.

