Bartholomäus Kirche

Die Pfarrei Reiden, welche älter sein dürfte als die Johanniterkommende, wird 1271 erstmals genannt. Ihre Kirche hiess, im Gegensatz zum Gotteshaus auf der Kommende, die «untere Kirche».

Kommende mit Turm der oberen Kirche, sowie der Bartolomäuskirche im Dorf. D. Herrliberg 1758Der Visitationsbericht von 1638 verzeichnet drei Altäre, nämlich den Hochaltar mit den Patronen Dreifaltigkeit, Elisabeth, Pankratius und Johannes Bapt., den linken Nebenaltar zu St. Maria, Fabian und Sebastian, den rechten Nebenaltar zu St. Bartholomäus und Ursula.

Die Visitation zu Reiden nahm am 8. November 1638 Georg Burckardt von Schowenburg, Prior in Ungarn und Johannitermeister vor.

Die andere Kirche. Gleich unden am Berg dises hauses stehett ein andere wolerbauwte kirchen, so ein filial zuo obiger gehörig und von der baurenschafft zuo Reiden hiebevor erbauen auch genuogsam dotiert ist. Die hatt drey schön und künstliche altär. Der Erste im Chor von geschnitzelt vergülten bildern ist in honorem SSmae. Trinitatis Stae. Elisabethae, Pancratii etjohannis B. consecriert. Der ander zur lingcken B. Virg. Mariae et SS. Fabiano et Sebastiano dediciert. Der dritte so allerdings new, ist in honorem S. Bartholomaei, Ursulae et soc. Geweicht. Und seind diese beyde altär von schön gemahlten Taffelen anoch zierlich eingefast. Antependia, Altärtüocher, Meßgewandt, Alben vnd Corporalien befinden sich in dieser kirch genuogsam. Item zween silberne vergülte kelch mit den Patenen, desgleichen ein silberne Monstrantz, zwen fahnen, der eine Roth, der ander weiss damastin. Welches alles die kirchen genossen in ihrem Costen zuo erhalten schuldig, ausser des Tachs ihm Chor, so der Orden eindecken wie auch kertzen, mess und Communion wein. Item zuo St. Johannes und Stefians segen sampt dem saltz hergeben muoss.
Der Gottesdienst wurdt un dieser kirchen an Sonn- und Feyrtägen mit messlesen und Predigeb auchsonstendurch die wochen a, Montag, Mittwochen und frytageb von denen ihm haus bestelteb Priestern ordenlich verrichtet, jedoch sollen die kirchgenossen, an den vier hohen, so dann unser frauwen und der hl. Apostell Fest Tögen vermög des jahrzeitt buochs, die obere kirch besuchen. - Vmb die kirch hatt es ein weitten geweichten kirchhoff darin die abgeleibte vergraben werden, Item ein bain haüslin. Ob dem Tach stehett ein spitziges Türmlein, darinnen drey glogcken hangen.

Im Jahre 1644 wurde die Kirche neu- oder völlig umgebaut. Zwei neue Glocken stifteten Heinrich Widmer und Untervogt Alexander Elmiger. 1645 wurde der Turmhelm vollendet. Diewilen nun aber von Ville des Volks wegen Ihnen die Kilchen zu klein worden, haben obgedachte gemeine Kilchgnoßen zu Reiden diß gegenwärtigen Sechszehen hundert fünf und vierzigsten Jahrs 1645 zu mehreren Ehren Gottes der Himmelsfürstin Jungfrau Maria und des ganzen himmlischen Heers, auch zu ihnen und ihren Nachkomenden Seelenheil zu befördern die Kilchen um 20 Werkschuo verlengeret, auch gleich einen neuen Kilchenthurn uß dem Fundament neu uferbaut, alles mit Gutheißen Unserer Gnädigen Herrn von Lucern.

1649 weihte man drei neue Glocken. Um 1751 fand eine Renovation im Sinne des Rokokos statt. Der Raum wurde ausstuckiert.

1793-96 wurde die baufällige St. Bartholomäus Kirche durch die heutige Pfarrkirche ersetzt.

von Adolf Reinle

 

Etwas von der Baugeschichte der katholischen Pfarrkirche Reiden.

Bis zu Jahre 1792 bestanden in der Kirchgemeinde Reiden, welche die politischen Gemeinden Reiden, Wikon und teils Langnau umfasst, zwei Kirchen. Die eigentliche Pfarrkirche stand auf den Burghügel, während unten am Fusse dieses Hügels die sog. Filialkirche bestand. Die Pfarrkirche gehörte der Johanniterkomturei Hohenrain-Reiden zu Eigentum und wurde von dieser unterhalten. Bei der Filialkirche ist der Komturei mur die Pflicht der Chorbedachung oblegen, während im Übrigen der Unterhalt aus dem Filialkirchengut bestritten worden sein soll.

Die beiden Kirchen waren baufällig geworden. Die Kirchgenossen von Reiden verlangten, dass der Komturei eine neue Kirche baue, und machten dabei für den Fall, dass die neue Pfarrkirche nicht wieder auf dem Burghügel, sondern zur Bequemlichkeit der Kirchgenossen am Fusse desselben, auf dem Platz der Filialkirche erbaut werde, verschiedene Anerbietungen, u. a. das Anerbieten, dem Komtur die Filialkirche samt dem Beinhaus und dem Friedhof abzutreten, doch so, dass die Komturei so viel Land dazu geben solle, als zu dieser neuen Kirche erforderlich sei. Der Komtur fand, ohne prinzipiell die Baupflicht zu bestreiten, die Anerbietungen der Gemeinde nicht hinzureichend und machte Gegenvorschläge.

Am 25. Januar 1792 beschloss der tägliche Rat der Stadt Luzern, gestützt auf das Gutachteneiner eigesetzten Kommission, die Komturei habe mir den anerbotenen Leistungen der Kirchgenossen die Pfarrkirche auf dem Platz der Filialkirche neu zu bauen, das zum Bau erforderliche Land einzuräumen sowie auch den Friedhof mit einer Mauer, der Anständigkeit gemäss, einzuschliessen. Auf diesen Beschluss hin wurde mit dem Bau der neuen Kirche begonnen. Zwischen den Parteien fanden indessen neue Unterverhandlungen über den Bau und damit zusammenhängende Punkte statt, welche am 23. Januar / 27. August 1807 zum Abschluss eines Vertrags führten, dessen Art. 1 Bestimmt:

„Ist die Komturei verpflichtet, die Pfarrkirche, nämlich das ganze Gebäude samt Ringmauern zu bauen und was baufällig reparieren zu lassen ohne Entgeltnis der Pfarrgemeinde, doch aber soll die Pfarrgemeinde ihr das nötige Holz anweisen.“

Infolge der Liquidation der Komturei Hohenrain-Reiden, welche am 1. August 1807 beschlossen wurde, ging das Vermögen des Ritterhauses an den Staat Luzern über, so dass dieser die Rechte und Pflichten der Komturei, speziell auch in diejenigen aus dem Vertag von 1807, eigetreten ist.

Es handelt sich dabei nicht um eine Reallast oder ein Servitut, sondern um eine persönliche Verpflichtung das Staates Luzern, als Rechtsnachfolger des Ritterhauses.