Ein Dorf wehrte sich gegen das Tabakverbot
Als Rauchern in Luzern die Nase abgeschnitten wurde
Das «Tabaktrinken», wie das Rauchen im 17. Jahrhundert genannt wird, ist im Kanton Luzern verboten. Trotz drakonischen Strafen – Rauchern droht, die Nase abgeschnitten zu werden – entwickelt sich in Reiden eine Kultur des Tabakkonsums. Doch der Luzerner Obrigkeit ist sie ein Dorn im Auge, sie geht massiv gegen die Reidener Dorfelite vor.
Gegen Ende des 17. Jahrhunderts beginnt sich der Tabakkonsum in der Schweiz zu etablieren. Erste Tabakplantagen werden aufgezogen. Offiziell ist allerdings nur die medizinische Verwendung gestattet. Es herrscht ein Konsumverbot, welches rigoros durchgesetzt wird.
Tabakkonsumverbot im Kanton Luzern
Auch im Kanton Luzern kommen Bürger auf den Geschmack und eignen sich das Hobby des «Tabaktrinkens» an. In der Gemeinde Reiden bildet sich eine regelrechte Bewegung um das Tabakrauchen. Als «Tabäkler» werden sie bezeichnet. Sie ignorieren die einschneidenden Gesetze und qualmen dennoch.
Für die städtische Obrigkeit ein Unding. Bei Verstoss gegen das Konsumverbot drohen drakonische Strafen. Diese reichen von Geldbussen über Amtsenthebung bis hin zum Abschneiden der Nase der Delinquenten.
Die Reidener «Tabäkler»
In den 1680er-Jahren bildet sich in Reiden eine Kultur des Tabakrauchens aus. Dies liegt wohl auch daran, dass Reiden an der Hauptverkehrsader nach Basel liegt. Dort ist 1682 die erste Tabakplantage der Schweiz aufgezogen worden.
Im dörflichen Milieu solidarisieren sich die Raucher untereinander. Natürlich ist ihnen bewusst, dass sie durch den Konsum eine Straftat begehen. Um ihrer neugefundenen Passion auch weiterhin nachgehen zu können, organisieren sie deshalb ein striktes Schweigegebot. Nicht einmal die Geschworenen des Dorfgerichts ahnden die Verstösse. Wohl auch, weil sie selbst rauchen.
Unter Eid haben sich die Geschworenen des Dorfgerichts verpflichtet, alle Delinquenten beim Landvogt zu melden. Ganz so ernst nehmen die dörflichen Beamten ihren Job allerdings nicht. Dies liegt daran, dass wenige selbst vom Konsumverbot überzeugt sind und sich in der Dorfgemeinschaft nicht als Denunzianten präsentieren wollen.
In der gesamten Vogtei Willisau werden im Jahr 1683 nur 14 «Tabäkler» bestraft. Die Nachlässigkeit der Geschworenen bei der Verfolgung der Delinquenten schlägt sich direkt in den niedrigen Verurteilungszahlen aus. Im Folgejahr sollten die Zahlen der verurteilen Raucher allerdings regelrecht explodieren.
Landvogt Dulliker und seine strenge Verfolgung
1684 übernimmt Carl Christoph Dulliker das Amt des Landvogts in Willisau. Er unterstützt die strenge Verfolgung von Tabakrauchern. Skeptisch steht er zu den niedrigen Verurteilungszahlen des Vorjahrs. In den nachlässigen Dorfbeamten sieht er das Hauptproblem. In Dullikers erstem Amtsjahr werden direkt 184 «Tabäkler» verurteilt.
Durch eine neue Methode lässt er die Verurteilungszahlen ansteigen. Er verfolgt Informationen, welche direkt aus der Bevölkerung kommen. So kann er die untätigen Geschworenen umgehen und eine strengere Verfolgung durchsetzen. Verständlicherweise verärgert seine unorthodoxe Methode die untergrabenen Geschworenen.
Protest der Reidener Geschworenen
In Reiden, Langnau und Pfaffnau protestieren daraufhin die Geschworenen der Dorfgerichte. Sie fühlen sich hintergangen. Lienhard Widmer, Untervogt von Reiden hat dazu Folgendes zu sagen: «Wan ein jeder leichtsinniger Gsell einen verklagen könne, nüzen die Geschworenen nichts mehr.» Silvester Winterberger, Geschworener in Pfaffnau, empört sich dermassen, dass er mit der Niederlegung seines Amts droht.
Die hohe Zahl an Verurteilungen ist direkter Auslöser dieses Protests. Indirekt ist der Protest jedoch auch der Ausübung der bevormundenden Verwaltungstätigkeit geschuldet.
Die Beschwerde gegen Dullikers Vorgehen münden im Herbstgericht des 13. November 1684 in Reiden.
Gericht in Reiden
Das Herbstgericht 1684 in Reiden wird auf den 13. November angesetzt. Landvogt Dulliker reist an, um die schuldigen «Tabäkler» zu büssen. Schon kurz nach seiner Ankunft wird die gegenwärtige Spannung spürbar. Üblicherweise wird der Landvogt nach seiner Ankunft zum Mittagessen empfangen, bevor die Gerichtsverhandlungen starten. An diesem Tag lassen sich die Gerichtsvorsitzenden der Gemeinden Reiden, Langnau und Pfaffnau jedoch entschuldigen. Ihrem Unmut lassen sie in der folgenden Gerichtsverhandlung freien Lauf.
Landvogt Dulliker leitet an diesem Tag das Gericht. Flankiert wird er von den höchsten Beamten der Stadt Willisau. Noch bevor Dulliker jedoch dem ersten «Tabäkler» seine Strafe verlesen kann, wird er abrupt unterbrochen. Der Reidener Untervogt Lienhard Widmer erhebt seine Stimme. Er fordert Landvogt Dulliker auf, die Tabakverfolgung zu unterlassen. Des Weiteren solle Dulliker die Luzerner Obrigkeit überzeugen, auf Tabakbussen zu verzichten.
Lienhard Widmer stellt Autorität infrage
Mit diesen Aussagen stellt Widmer die obrigkeitliche Autorität infrage. Seine Kompetenzen als Untervogt überschreitet er. Widmers Formulierungen werden als «ungebürlich und uffrüerisch» gewertet. Widmer wird an Ort und Stelle verhaftet und nach Luzern überführt, wo er sich mehreren Verhören stellen muss. Die Verhaftung ist für Widmer unverständlich. Als wohlhabendes Mitglied der Reidener Oberschicht ist er einen solchen Umgang nicht gewohnt. Er beschwert sich, dass er wie: «Ein anderer boswicht behendiget worden sei.» Er scheint das Ausmass seines Delikts nicht zu begreifen.
Der kleine Rat in Luzern klassifiziert sein Vergehen als so schwerwiegend, dass sie sogar die Todesstrafe in Erwägung ziehen. Schliesslich kann Widmer seinen Kopf aber doch noch aus der Schlinge ziehen. Er wird zu einer Geldstrafe von 200 Reichstalern verurteilt, sowie mit einer zweijährigen Amtsenthebung gestraft.
Während einem seiner beiden Verhöre denunziert er seinen Mittäter. Dieser stellt sich in Folge als der eigentliche Initiant des geplanten Protests heraus.
Ludwig Elmiger plante die Protestaktion
Im Verhör gibt Widmer zu, dass er zu seiner Rede angestiftet worden sei. Ludwig Elmiger, der Kirchmeier von Reiden soll ihn erpresst haben. Widmer gibt zu Protokoll, dass Elmiger ihn bei der Gemeinde habe anschwärzen wollen, sollte er seine Rede nicht halten. Elmiger hat die Protestaktion wohl geplant, um die Macht des Landvogtes und der Luzerner Obrigkeit einzuschränken.
Elmigers Verwicklung in den Protest gegen die Tabakstrafen bringt auch ihm eine satte Strafe ein. Er wird zur Zahlung von 100 Talern verdonnert. Ebenfalls muss er sein Amt als Sechserrichter niederlegen.
Landvogt Dulliker ist es mit der Verurteilung von Widmer und Elmiger gelungen, ein Exempel zu statuieren. Die obrigkeitliche Macht bleibt weiterhin unangefochten, die Reidener «Dorfelite» gedemütigt. Das Tabakrauchen kann er langfristig jedoch nicht kontrollieren. 1689 weigern sich sämtliche Gerichte in Willisau Raucher anzuzeigen. Der kleine Rat in Luzern fährt von da an eine Politik des Wegschauens und arrangiert sich mit den Gerichten.
Autor Yann-Alexander Hage